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Behörden greifen hart durch

 

Gegen illegale Vermietung von Apartments, Wohnungen und nicht genehmigter Häuser zur Ferienvermietung geht die Inselregierung konsequent vor. Bisher wurden diesbezüglich 119 Verfahren für das Jahr 2018 eröffnet, 35 Fälle seien noch offen. Bei Zuwiderhandlung drohen den Vermietern empfindliche Geldstrafen in Höhe zwischen 4.000 und 40.000 Euro. Dies würde ca. 1,5 Millionen Euro in die Inselkasse spülen. 

Hinzu kommt, dass die Vermieter solcher Objekte meist weder Touristen- noch Umsatzsteuer abführen und so, im Verhältnis gesehen, sehr günstig ihre Wohnungen anbieten können.

Vor allem in Städten wie Palma treibt die Ferienvermietung von Apartments die Dauermietpreise in die Höhe, sodass Saisonarbeiter und Geringverdiener kaum noch eine Bleibe finden.

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Zum anderen erfahren durch die Ferienvermietung von Wohnungen und Häusern gerade kleinere Objekte eine enorme Wertsteigerung. Denn wo bekommt man bei den üblichen Zinsen noch eine Rendite von ca. 10 Prozent pro Jahr? Für Anleger sind derartige Objekte daher geradezu ein gefundenes Fressen.

Die Frage bei den sich ständig ändernden Gesetzgebungen ist jedoch, wie weit, wo und ob überhaupt in Zukunft Apartments als Ferienwohnung angeboten werden dürfen?

Bei alleinstehenden Häusern gibt es da keine Probleme. Allerdings müssen auch hier bestimmte Vorgaben erfüllt werden, ohne die eine touristische Vermietung nicht genehmigt wird.

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